AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen König Spa´s und Wellness Inhaber: Stefan König
Stand Dezember 2011
§ 1 Geltung der Bedingungen
(1) Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu diesen Geschäftsbedingungen. Sie gelten zugleich für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn Sie nicht nochmal ausdrücklich vereinbart werden. Hiervon abweichende Bedingungen unserer Kunden haben keine Gültigkeit.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
(2) Uns gegenüber abgegebene Bestellungen sind bindende Angebote, die wir nach unserer Wahl innerhalb von zwei Wochen annehmen können. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Übergabe der Ware an den Kunden erklärt werden.
(3) Bestellt ein Kunde auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung das, kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden werden der Vertragstext wird von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen einschließlich dieser Geschäftsbedingungen per Mail zugesandt.
(4) Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, es sei denn, die Nichtlieferung ist von uns zu vertreten, z.B. bei Nichtabschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Wir werden den Kunden über eine etwaige Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informieren und eine etwa schon erhaltene Gegenleistung zurückerstatten.
§ 3 Vergütung
(1) Wir halten uns an unsere Angebotspreise 30 Tage seit dem Datum des Angebotes gebunden, sofern nichts anderes angegeben wird. Maßgebend sind im Zweifel die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise.
(2) Alle Preise sind Endpreis ohne Skonti und sonstige Nachlässe ab Werk unter Ausschluss von Verpackungs- und Frachtkosten. Sie enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
(3) Ändern sich die für die Preisbildung maßgeblichen Faktoren, wie Personal-, Material, Einkaufskonditionen etc. zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten und/oder tatsächlichen Lieferdatum wesentlich, sind wir berechtigt, von unserem Kunden eine Preisanpassung zu verlangen und, sofern keine Einigung zustande kommt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei Nichtkaufleuten gilt dies nur, wenn zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als vier Monate liegen.
(4) Unsere Rechnungen, sofern nichts anderes vereinbart ist, sind als Vorkasse durch Vorab-Überweisung ohne Abzug zu begleichen.
(5) Unser Kunde kann gegenüber unseren Ansprüchen nur aufrechnen, wenn Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus diesem Vertrag beruht.
§ 4 Lieferung
(1) Liefer- und Leistungsverzögerung auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentliche erschweren oder unmöglich machen – z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Betriebsstörungen, Energieausfall usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten-, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Wir sind dann berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Wird die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, ohne dass wir dies zu vertreten haben, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten. Schadenersatzansprüche des Kunden bestehen nicht.
(2) Wir sind zu Erbringung von Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
§ 5 Gefahrenübergang
(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungsauftrag mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen und Anstalt auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt.
(2) Der Übergang steht gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
(3) Eins Transportversicherung schließen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch unseres Kunden auf dessen Kosten ab.
§ 6 Gewährleistung
(1) Wir leisten für zwei Jahre nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Von einem Fehlschlagen ist erst auszugehen, wenn uns hinreichend Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist, wenn sie von uns verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen, oder wenn sie aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Wegen geringfügiger Mängel ist ein Rücktritt unzulässig. Für Verschleißteile (z.B. Dichtungen, elektronische Teile, Pumpen, Steuerungselemente) leisten wir nur Gewähr für ein Jahr. Dasselbe gilt, wenn für die von uns vertriebenen Geräte oder anlagen nicht ausschließlich die von den jeweiligen Herstellern empfohlenen Betriebs- oder Verbrauchsmittel verwendet werden.
(2) Der Kunde hat alle offensichtlichen Mängel spätestens zwei Wochen ab Übergabe der Ware schriftlich zu rügen. Er trägt die Beweislast für den Mangel, den Zeitpunkt seiner Feststellung und den rechtlichen Zugang der Rüge.
(3) Abweichend von den vorstehenden Gewährleistungsregelungen verkaufen wir gebrauchte Sachen, außer im Falle der Arglist, nur unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Garantiezusagen bleiben hiervon unberührt.
(4) Wählt ein Kunde wegen eines Mangels nach gescheiterter Nachbesserung den Rücktritt vom Vertrag, stehen ihm daneben keine Schadensersatzansprüche wegen des Mangels zu. Der Kunde ist zur Rückgewähr der Ware verpflichtet. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich dann auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
§ 7 Haftung
(1) Wir schließen unsere Haftung und die Haftung unserer Erfüllungsgehilfen für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Bei Verletzung vertragsrechtlicher Pflichten haften wir nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(2) Die Verjährungsfrist für gegen uns gerichtete Schadensersatzansprüche, die nicht auf einem uns zurechenbaren vorsätzlich Verhalten beruhen, beträgt ein Jahr. Ausgenommen sind Lieferantenregressansprüche gem. § 478 BGB.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung aller Forderungen vor, die uns gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen.
(2) Unser Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsansprüche sind und unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder aus einem sonstigen Rechtgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich seiner Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt unser Kunde bereits jetzt sicherungshalber bis zur Höhe unserer Forderung an uns ab.
(3) Die Be- und Verarbeitung von Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neunen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Waren zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen.
(4) Der Kunde verwahrt unser Vorbehaltseigentum unentgeltlich. Er ist zur Versicherung in angemessenen, üblichen Umfang verpflichtet. Bei Zugriff Dritter- insbesondere Gerichtsvollzieher- auf die Vorbehaltsware wird unser Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.
§ 9 Montage und Wartung
(1) Beauftragt uns unser Kunde mit Montage und Wartungsarbeiten, die wir nicht im Rahmen unserer Mängelhaftung durchführen, kommt hierdurch ein gesonderter Werksvertrag zustande, für den, soweit nachstehend keine abweichenden Regelungen erfolgen, diese Geschäftsbedingungen ebenfalls gelten. Die Berechnung erfolgt nach den jeweils gültigen Kosten für Stunden- und/oder Wartungssätzen.
(2) Wünscht unser Kunde eine verbindliche Preisangabe, bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages, an den wir bis zum Ablauf von einem Monat nach seiner Abgabe gebunden sind.
(3) Rechte unseres Kunden wegen Mängeln an Montage und Wartungsarbeiten verjähren in einem Jahr ab Abnahme der Reparaturgegenstandes bzw. der Arbeiten. Diese Frist gilt nur dann nicht, wenn uns Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist, sowie bei uns zurechenbaren Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Köpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Gegenüber Unternehmen haften wir auch bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
§ 10 Sonstiges
(1) Ausschließlich Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Mainz, sofern unser Kunde Kaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn unser Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für diese Schriftformklausel.
(3) Unser Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vertragsabwicklung gespeichert werden.
(4) Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
(5) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn unser Kunde seinen Sitz im Ausland hat.